FAQ – Häufig gestellte Fragen
Klasse B
1. Darf ein "B-Schüler" auch Roller fahren?
Ja, weil er beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B die Klasse AM mit erteilt bekommt.
2. Warum ist das auf dem Poster/Flyer so komisch formuliert?
Wir verwenden die offiziellen Definitionen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Man muss zwei Dinge unterscheiden.
- Die Definition der Fahrzeuge, die unter Klasse B fallen. Zu den Fahrzeugen der Klasse B haben Zweiräder noch nie gehört. Das werden Sie auch 2013 nicht. Die frühere Definition der Fahrzeuge, die der Klasse B zuzuordnen sind lautete: "Kfz - ausgenommen Krafträder...". Ab dem 19.01.2013 wird die Definition schlicht umformuliert in "Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, Al, A2 und A ..."
- Fahrerlaubnisklassen, die beim Erwerb von B mit erteilt werden. Bisher gab's die Klassen L, M und S "gratis dazu", auch ab dem 19.01.2013 werden diese Fahrerlaubnisklassen mit erteilt. Einziger Unterschied: "M" und "S" werden zukünftig in Klasse "AM" zusammengefasst.
3. Also hat sich bezüglich der Einschlussregelung gar nichts geändert?
Genau! Ebenso wenig wie bei der Definition der Fahrzeuge, die unter Klasse B fallen.
Klasse B, B96 oder BE?
1. Welche Anhänger dürfen mit Klasse B gezogen werden?
Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg. Auch, wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt. sowie Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeugkombination dadurch nicht über 3.500 kg liegt.
2. Wann muss auf B 96 erweitert werden?
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.
3. Und wann wird die Klasse BE benötigt?
In allen anderen Fällen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt. Achtung: Die zG des Anhängers darf bei Klasse BE 3.500 kg nicht überschreiten, sonst wird entweder die Klasse CIE oder sogar CE benötigt!
4. B 96 oder BE - was rate ich einem Fahrschüler?
Mach gleich den BE-Führerschein, damit bist du auf der sicheren Seite!
Die Kosten für eine BE-Ausbildung und die Fahrerschulung zur Erteilung der Schlüsselzahl 96 werden ähnlich hoch sein. Der Fahrlehrer hat mit der Fahrerschulung mehr Aufwand, denn die vorgeschriebenen 2,5 Zeitstunden Theorie dürfen nicht im Rahmen des "normalen" Grund- oder Zusatzunterrichts erteilt werden. Einziges Plus für B 96 ist die Tatsache, dass keine Prüfung erforderlich ist.
5. Benötigt man unterschiedliche Schulungsfahrzeuge für B 96 und BE?
Nein! Das war zwar mal so vorgesehen, inzwischen wurde die Bestimmung aber geändert. Entscheidend ist, dass weder eine B 96- noch eine BE-Kombination der Klasse B zuzuordnen sein darf. Auf einer Fahrzeugkombination nach den Bestimmungen für Schulungsfahrzeuge der Klasse BE darf aber auch die Fahrerschulung B 96 abgehalten werden.
Klassen A, A1 und A2
1. Welche Anforderungen werden ab dem 19.01.2013 an Prüfungsfahrzeuge der Zweiradklassen gestellt?
Klasse A – Krafträder ohne Beiwagen
- Motorleistung mindestens 44 kW (60 PS)
- Hubraum mindestens 600 cm³ (eine Unterschreitung der Hubraumgrenze um bis zu 5 cm3 wird zugelassen)
Geplante Änderungen:
- Leergewicht mehr als 180 kg
- Motorleistung mindestens 50 kW (68 PS)
Klasse A2 – Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A2
- Motorleistung mindestens 25 kW (34 PS)
- Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg
- Hubraum mindestens 400 CM3 (eine Unterschreitung der Hubraumgrenze um bis zu 5 CM3 wird zugelassen)
- Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 130 km/h
Geplante Änderung:
- Motorleistung mindestens 20 kW, aber nicht mehr als 35 kW
Klasse A1 – Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A1
- Hubraum mindestens 120 cm³ (eine Unterschreitung der Hubraumgrenze um bis zu 5 CM3 wird zugelassen)
- BbH mindestens 90 km/h
- Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg
Achtung:
Die Änderungen sind bisher nur geplant und noch nicht final verabschiedet! Wenn Sie über die Anschaffung neuer Motorräder nachdenken, sollten Sie die geplanten Änderungen jedoch schon jetzt berücksichtigen. Oder warten Sie mit dem Kauf noch bis Ende des 3ahres ab. Dann sollen die Änderungen verabschiedet werden und Sie sind "auf der sicheren Seite"!
2. Was muss man bei den Prüfungsfahrzeugen der anderen Klassen beachten?
Diese Auflistung würde den Rahmen sprengen. Nähere Infos erhälten Sie in einer unserer Fahrschulen!
Klasse L
1. Ab wann darf mein "L-Schüler" Trecker bis 40 km/h fahren?
Die "40er-Regelung" gilt bereits seit dem 30.06.2012. Die Geschwindigkeit wurde "stillschweigend" von 32 km/h auf 40 km/h erhöht. Es dürfen also auch diejenigen schnelle Trecker fahren, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse L schon vor diesem Stichtag erhalten haben.
Geplant war die Einführung dieser Regelung ursprünglich im Zuge der neuen Führerscheinklassen (19.01.2013), der Bundesrat hat die Entscheidung dann aber schon vorgezogen.