EU-Berufskraftfahrerregelung
für Bus- und LKW-Fahrer
Busfahrer (FK D) – Prüfung abgelegt bis 09.09.2008
LKW-Fahrer (FK C/CE) – Prüfung abgelegt bis 09.09.2009
- Regelung gilt bis zum Jahr 2013 (FK D) bzw. 2014 (FK C/CE) wie bisher.
- Bis 2013 bzw. 2014 müssen 5 Fortbildungsschulungen á 7 Std. absolviert werden.
- nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG)
- Nähere Infos in unserer Fahrschule vor Ort oder unter
www.eu-bkf.de oder www.bielefeld.ihk.de
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich als Fahrer an 5 Tagen – jeweils 1 Tag á 7 Std. pro Jahr – bis zum Jahr 2012 bzw. 2013 in unserer Fahrschule für die Zukunft „fit zu machen". Für Unternehmer entsteht dadurch für seine Mitarbeiter pro Jahr nur 1 Ausfalltag! Für einzelne Unternehmen bieten wir nach Rücksprache auch individuelle Schulungen bei Ihnen vor Ort an!
Rufen Sie uns an!
Busfahrer (FK D) – Prüfung abgelegt ab 09.09.2008
LKW-Fahrer (FK C/CE) – Prüfung abgelegt ab 09.09.2009
- Keine Berechtigung gewerblicher Personenbeförderung.
- Nur möglich bei 3-jähriger Berufskraftfahrerausbildung.
- Bei Neueinsteigern 140-stündige Fortbildung nach BKrFQG erforderlich.
- Bei Quer- oder Umsteiger 35-stündige Fortbildung nach BKrFQG erforderlich.
- Anschließende Prüfung vor der zuständigen IHK.
- Nähere Infos in unserer Fahrschule vor Ort oder unter
www.eu-bkf.de oder www.bielefeld.ihk.de
Die entsprechenden Fortbildungskurse (140 bzw. 35 Stunden) nach BKrFQG werden von uns natürlich auch durchgeführt! Wir sind nach §84 SGBIII und AZWV zertifiziert, diese Fortbildungen durchzuführen! Hierzu zählen auch Bildungsgutscheine der ARGE und der Bundesagentur für Arbeit!
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