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0172-5652280
oder
05272-39800

Zweirad – Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A

Führerscheinklasse AM Bemerkungen Mindestalter

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Einschluss: keine

Zusammenfassung der alten Klassen M und S

16 Jahre

Führerscheinklasse A1 Bemerkungen Mindestalter

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Einschluss: AM

 

16 Jahre

Führerscheinklasse A2 Bemerkungen Mindestalter

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhälnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss: AM, A1

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

18 Jahre

Führerscheinklasse A Bemerkungen Mindestalter

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ oder
  • bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit::

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Einschluss: AM, A1, A2

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich

20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

21 Jahre für Trikes

24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

© 2004- by Fahrschule Schlender

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