Ja, weil er beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B die Klasse AM mit erteilt bekommt.
Wir verwenden die offiziellen Definitionen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Man muss zwei Dinge unterscheiden.
Genau! Ebenso wenig wie bei der Definition der Fahrzeuge, die unter Klasse B fallen.
Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von max. 750 kg. Auch, wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg übersteigt. sowie Anhänger, deren zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeugkombination dadurch nicht über 3.500 kg liegt.
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt und dadurch die zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. bei 4.250 kg liegt.
In allen anderen Fällen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt. Achtung: Die zG des Anhängers darf bei Klasse BE 3.500 kg nicht überschreiten, sonst wird entweder die Klasse CIE oder sogar CE benötigt!
Mach gleich den BE-Führerschein, damit bist du auf der sicheren Seite!
Die Kosten für eine BE-Ausbildung und die Fahrerschulung zur Erteilung der Schlüsselzahl 96 werden ähnlich hoch sein. Der Fahrlehrer hat mit der Fahrerschulung mehr Aufwand, denn die vorgeschriebenen 2,5 Zeitstunden Theorie dürfen nicht im Rahmen des "normalen" Grund- oder Zusatzunterrichts erteilt werden. Einziges Plus für B 96 ist die Tatsache, dass keine Prüfung erforderlich ist.
Nein! Das war zwar mal so vorgesehen, inzwischen wurde die Bestimmung aber geändert. Entscheidend ist, dass weder eine B 96- noch eine BE-Kombination der Klasse B zuzuordnen sein darf. Auf einer Fahrzeugkombination nach den Bestimmungen für Schulungsfahrzeuge der Klasse BE darf aber auch die Fahrerschulung B 96 abgehalten werden.
Geplante Änderungen:
Geplante Änderung:
Achtung:
Die Änderungen sind bisher nur geplant und noch nicht final verabschiedet! Wenn Sie über die Anschaffung neuer Motorräder nachdenken, sollten Sie die geplanten Änderungen jedoch schon jetzt berücksichtigen. Oder warten Sie mit dem Kauf noch bis Ende des 3ahres ab. Dann sollen die Änderungen verabschiedet werden und Sie sind "auf der sicheren Seite"!
Diese Auflistung würde den Rahmen sprengen. Nähere Infos erhälten Sie in einer unserer Fahrschulen!
Die "40er-Regelung" gilt bereits seit dem 30.06.2012. Die Geschwindigkeit wurde "stillschweigend" von 32 km/h auf 40 km/h erhöht. Es dürfen also auch diejenigen schnelle Trecker fahren, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse L schon vor diesem Stichtag erhalten haben.
Geplant war die Einführung dieser Regelung ursprünglich im Zuge der neuen Führerscheinklassen (19.01.2013), der Bundesrat hat die Entscheidung dann aber schon vorgezogen.